Coronavirus - Informationen und Unterstützungsleistungen der Gemeindeverwaltung

5. Juni 2020

Schalteröffnungszeiten
Die Gemeindeverwaltung Wallisellen ist wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Dienstleistungen nach wie vor wenn immer möglich weiterhin online oder telefonisch zu erledigen. Abzugebende Unterlagen können per Post geschickt oder in den Briefkasten gelegt werden.
 

Finanzielle Grundversorgung ist sichergestellt
Geldauszahlungen wie Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Asylfürsorge, Zahlungen an verbeiständete Personen und Leistungen im Rahmen der Pflegefinanzierung werden weiterhin termingerecht ausbezahlt. Ebenso sind der Unterkunftsbetrieb der Flüchtlings- und Asylkoordination sichergestellt. Bis auf weiteres eingestellt werden hingegen sämtliche persönlichen Beratungsgespräche. Diese werden telefonisch abgewickelt, weil die Vorgaben des Bundesrats bezüglich den Verhaltensregeln in Büros nicht immer eingehalten werden können.
 

Entschädigung für den Erwerbsausfall
Neu gilt für Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb am 27. April oder 11. Mai 2020 wieder eröffnen dürfen, eine einheitliche Bezugsdauer: Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, erhält die Entschädigung für Erwerbsausfall für zwei Monate (17. März bis 16. Mai 2020). Bei bereits eingereichten Anträgen passt die SVA Zürich die Bezugsdauer automatisch an. Für Selbständigerwerbende mit Betrieben, die voraussichtlich über den 16. Mai 2020 hinaus geschlossen bleiben müssen, bleibt der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bestehen.

Dieselbe Bezugsdauer gilt für Selbständigerwerbende ohne angeordnete Betriebsschliessung. Die Härtefall-Regelung für Selbständigerwerbende sieht vor, dass Unternehmer, die ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen durften, aufgrund der Situation aber dennoch in finanzielle Notlage geraten sind, neu Anspruch haben. Sie können den Erwerbsausfall jetzt geltend machen. Selbständigerwerbende ohne angeordnete Betriebsschliessung (zum Beispiel Taxifahrerinnen und Taxifahrer) können die Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall beantragen, sofern sie im Jahr 2019 bei der Ausgleichskasse ein Jahreseinkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken abgerechnet haben.

Weiter gibt es eine Verbesserung für Eltern mit Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, die älter als 12 Jahre sind: Bei Wegfall der Fremdbetreuung kann ein Anspruch auch nach dem 12. Altersjahr geltend gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Bezug von Sozialhilfe
Informationen für den Lohnersatz für selbständig Erwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler finden Sie hier.
Ebenfalls unter diesem Link ist das Gesuchsformular für den Bezug von Sozialhilfeleistungen zu finden.
 

Notfallhilfe für Kleinunternehmen und Organisationen
Das Gesuchsformular für die Notfallhilfe für Kleinunternehmen und Organisationen ist hier zu finden.
 

Entschädigung für den Erwerbsausfall
Haben Sie einen Erwerbsausfall wegen der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus? Der Bundesrat hat gezielte Entschädigungen eingeführt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorgehen.
 

Jugendarbeit
Das Jugendhaus öffnet am 10. Juni wieder seine Tore. Es gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten, neu gilt aber bis auf weiteres ein Corona-Betriebskonzept mit Hausregeln gemäss den BAG-Vorgaben. Auskunft: Jugendarbeit Tel. 079 785 11 54 oder Jugendbeauftragter Tel. 044 832 63 71.
 

Familienraum
Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen und den Öffnungszeiten des Familienraums finden Sie unter www.familienraumwallisellen.ch.
 

schritt:weise Hausbesuche und Gruppentreffen
Die Hausbesuche und Gruppentreffen vom Frühförderprogramm schritt:weise werden bis auf weiteres nicht durchgeführt.
 

Aufschub bei Abgabefrist für Steuererklärung
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wird für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt. Dies geschieht automatisch. Die Pflichtigen müssen sich dafür nicht mit Ihrem Steueramt in Verbindung setzen, ausser es wird eine längere Frist als bis zum 31. Mai 2020 gewünscht. Es besteht die Möglichkeit, Frist via Website der Gemeinde Wallisellen online zu erstrecken. Falls dies nicht möglich ist, bitten wir die Pflichtigen, ihre Fristerstreckungsgesuche per E-Mail (steueramt@wallisellen.ch) an das Steueramt Wallisellen zu senden.
 

Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen
Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie zudem eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen. Zuständig ist dafür das Gemeindesteueramt. Wir bitten die Pflichtigen die gewünschte Änderung via E-Mail (steueramt@wallisellen.ch) zu melden.
 

Stundung mittels Ratenzahlungen
Bei definitiven Steuerrechnungen wird eine Stundung ermöglicht: Unternehmen und natürliche Personen, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden. Zuständig ist für die Staats- und Gemeindesteuer das Gemeindesteueramt. Wir bitten die Pflichten via E-Mail (steueramt@wallisellen.ch) oder per Telefon (044 832 61 30) mit dem Steueramt Wallisellen Kontakt aufzunehmen. Für die direkte Bundessteuer ist das kantonale Steueramt (043 259 59 59) zuständig.
 

Hilfe per App organisieren
In der aktuellen Situation ist nachbarschaftliche Hilfe besonders gefordert. Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, benötigen Betreuung. Alte und vulnerable Personen, die zu Hause bleiben sollten, benötigen Lebensmittel und Medikamente oder eine Fahrt in eine Arztpraxis. Die App «Five up», die für die Koordination von Freiwilligenarbeit entwickelt wurde, bewährt sich nun in der gegenwärtigen Corona-Krise. Getragen wird sie vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK), der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie von Privatpersonen. Die App «Five up» kann über den App Store oder bei Google Play heruntergeladen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Wallisellen

Zugehörige Objekte

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