Vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit einer Baustellenzufahrt aufgrund Bauarbeiten und zur
Sicherstellung der Fussgängersicherheit auf dem Gehweg werden folgende Parkplätze
temporär aufgehoben:
Ort | Richtistrasse, 8304 Wallisellen |
Parkplätze | Nrn. 7-17 |
Dauer | Ab Montag, 17. Februar 2020, bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 |
Signalisation | Ab dem noch bestehenden Parkfeld, Höhe Richtistrasse 9, bis Höhe Richtistrasse 3 ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten (Signal Nr. 2.50 „Parkieren verboten“) |
Im Zusammenhang mit Baustellen bzw. Baustellenzufahrten aufgrund Bauarbeiten werden folgende Parkplätze temporär aufgehoben:
Ort | Rotackerstrasse, 8304 Wallisellen |
Parkplätze | Blaue Zone, Parkfelder Höhe Rotackerstrasse 43, südlicher Fahrbahnrand |
Dauer | Ab Montag, 23. März 2020, bis voraussichtlich Ende Januar 2021 |
Signalisation | Das Parkieren von Fahrzeugen ist verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten") |
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Wallisellen, 20. Februar 2020, Abteilung Sicherheit