Stifte, Klöster, Kirchen – die Walliseller Grundherren dienen dem Herrn

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Wallisellen ist für die Kirchen attraktiver Grund und Boden. Sie erwerben sich schon sehr früh zahlreiche Rechte an den fruchtbaren Böden.

Zu den frühesten und wichtigsten Grundherren gehört das Grossmünsterstift. Der Chorherr Isinpert soll sein Landgut bei seinem Eintritt ins Stift als Aussteuer eingebracht haben. Das Grossmünster besitzt bis zu seiner Aufhebung 1832 Land in unterschiedlichem Ausmass in Wallisellen. Jedoch verändert sich der Umfang in dieser langen Zeit häufig. Der grundherrliche Hof, auf dem die Walliseller zunächst Frondienst leisten müssen und dem sie später die feudalen Abgaben entrichten müssen, ist spätestens ab 1300 der Kelhof in Schwamendingen. Das Grossmünster besitzt ab dem Hochmittelalter noch weitere Rechte in Wallisellen: ab 1230 die Herzogenmühle und ab 1263 den Hof Niederschwerzenbach.

Es gibt noch viele andere kirchliche Grundherren in Wallisellen und Rieden, so das Kloster Oetenbach, das Heiliggeist-Spital, das Kloster Allerheiligen in Schaffhausen und verschiedene weitere Kirchen.

Neben den Kirchen besitzen natürlich auch verschiedene Adelsgeschlechter in Wallisellen Güter. Diese wechseln aber deutlich häufiger als die kirchlichen Grundherren und es scheint, als ob sie eine weniger bedeutende Rolle in der Geschichte des mittelalterlichen Dorfes gespielt hätten.

Bild: Der Wintschenhof war ein ehemaliger Lehenshof des Klosters Oetenbach. Er brannte am 2. Juli 1946 ab. So stattlich wie auf dem Bild war er im Mittelalter allerdings nicht.