Adressauskünfte werden auf schriftliche Anfrage und gegen Gebühren erteilt.

Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit. a Gesetz über die Information und den Datenschutz):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Preis

Fr. 15.-

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