Was ist ein Wochenaufenthalt? Was sind die Voraussetzungen, um sich als WochenaufenthalterIn anzumelden? WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in der Stadt Wallisellen einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. WochenaufenthalterInnen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Wallisellen und müssen immer an freien Tagen an ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zurückkehren.
Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Aufgaben der Bevölkerungsdienste
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüfen die Bevölkerungsdienste sorgfälltig die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Auskunftspflicht
WochenaufenthalterInnen sind nach § 6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Bevölkerungsdienste sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Unterlagen
Wenn eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, werden für die Anmeldung folgende Unterlagen benötigt:
  • Heimatausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Amtlicher Ausweis im Original
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Fragebogen für Wochenaufenthalt
Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Bevölkerungsdienste zwingend erforderlich. Für den Wochenaufenthalt wird jährlich eine Gebühr von Fr. 100.00 erhoben und diese ist jeweils direkt am Schalter zu begleichen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.

Preis: Fr. 100.00

Anmeldung Wochenaufenthalt

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