Beim verloren gegangenen Dokument muss es sich um einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) handeln.

Der Verlust ist auf einer Polizeidienststelle persönlich zu melden. Auf dem Polizeiposten wird eine Verlustanzeige ausgefüllt. Dafür ist ein persönlicher Ausweis mitzubringen.

Die von der Stadtpolizei ausgestellte Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz und ist nur drei Monate gültig.

Diese Dienstleistung kann weder online noch auf dem Postweg abgewickelt werden.

Der Verlust eines Führer- bzw. Fahrzeugausweises muss direkt beim Strassenverkehrsamt gemeldet werden.

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