Was wird für eine Identitätskarte benötigt?

  • Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
  • Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt, die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz
  • Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)

Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

Ausstellungsfristen der Ausweise
Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsfomular aufgeführte Zustelladresse (Einwohner bzw. Bevölkerungsdienste) gesandt.

Verlängerung
Identitätskarten können nicht verlängert werden.

Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte

          

Preis inkl. Porto

Gültigkeit

Erwachsene

CHF 70.00

10 Jahre

Kinder

CHF 35.00

5 Jahre


Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von den Bevölkerungsdiensten erhoben. Sie haben die Möglichkeit diese bar oder mit Karte zu bezahlen.

Weitere Hinweise finden Sie unter:
http://www.schweizerpass.ch
oder
www.zh.ch/pass

Preis

Fr. 70.- (Erwachsene) / Fr. 35.- (Kinder)

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