Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Grundeigentümer und Hauswarte benötigt.
- Bäume aller Art: 4 Meter, gemessen ab Mitte Stamm.
- Andere Pflanzen: Ein Abstand, bei dem sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, es sei denn, sie würden üblicherweise unter der Schere gehalten; Sträucher und Hecken aber mindestens 50 cm.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau und Landschaft danken für die Unterstützung. Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau und Landschaft (044 832 64 10) oder der Leiter Unterhaltsdienst (044 830 62 80) gerne zur Verfügung.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeinderat Wallisellen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |