Flughafen Zürich - Verfahren zur Genehmigung des Betriebsreglements 2017, Verfahrensvereinigung und neue Lärmberechnung
Gesuchstellerin: | Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich (FZAG) |
Verfahren: |
Das BAZL vereinigt die folgenden Verfahren und führt sie unter der Bezeichnung «Betriebsreglement 2017» weiter:
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BR 2017: |
Das Gesuch um Genehmigung der im BR 2017 zusammengefassten Änderungen lag in allen betroffenen Gemeinden vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 öffentlich auf. |
Neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht: | Das BR 2017 umfasst neu auch die Festlegung der geänderten zulässigen Fluglärmimmissionen für die Nachtstunden sowie die Gewährung von Erleichterungen für die von Überschreitungen der Immissionsgrenz- bzw. Alarmwerte betroffenen Grundstücke. |
Planungswerte in der Nacht: | Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die FZAG angewiesen, zusätzlich zu den bereits öffentlich aufgelegten Unterlagen die Fluglärmbelastung für die Planungswerte in den Nachtstunden (22.00–06.00 Uhr) zu berechnen. Die FZAG hat diese ergänzenden Berechnungen eingereicht. |
Vorverlegung der letzten Slots am Abend: | Mit der Verfügung über die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 (BR 2014) vom 14. Mai 2018 hat das BAZL die FZAG angewiesen, innert einem Jahr einen Bericht zu erstellen, in dem die betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit und die Wirkung auf die Lärmbelastung einer Vorverlegung der letzten Slots am Abend ausgewiesen und bewertet werden. Die FZAG hat diesen Bericht eingereicht. |
Gesuchsunterlagen: |
In den jeweils betroffenen Gemeinden liegen zusätzlich auf:
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Anhörung: |
Das BAZL hört die Kantone Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zug und Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an. |
Öffentliche Auflage: |
Die genannten Unterlagen können vom 9. September bis zum 8. Oktober 2019 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Anhörungen |
Einsprachen: |
Die während der öffentlichen Auflage vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 bereits eingegangenen Einsprachen verbleiben in den Akten und brauchen nicht erneut eingereicht zu werden. Wer von den beschriebenen Änderungen betroffen ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Hinweise:
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |