Vorübergehende Verkehrsanordnung

29. August 2019

Im Zusammenhang mit der Baustelle Einfangstrasse wird folgende temporäre Verkehrsbeschränkung erlassen:

Ort

Spitzackerstrasse
Höhe Spitzackerstrasse Nr. 6 bis 8, 6 Parkfelder blaue Zone

Dauer

ab Montag, 2. September 2019, bis 20. Dezember 2019 bzw. bis Bauvollendung

Signalisation

Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50)

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Wallisellen, 29. August 2019, Abteilung Sicherheit

 

Zugehörige Objekte

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