Vorübergehende Verkehrsanordnung

25. Juli 2019
Sicherer Schulweg

In Zusammenarbeit mit der Schule Wallisellen erlässt die Abteilung Sicherheit für die Kampagne „Sicherer Schulweg“ folgende temporäre Verkehrsbeschränkungen:

Es wird für die Verkehrsteilnehmer signalisiert

Ort

Alle Schulhäuser der Gemeinde Wallisellen

Dauer

Ab Montag, 19. August 2019, bis Freitag, 30. August 2019

Signalisation

Halten verboten (Signal Nr. 2.49).

 

 

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Wallisellen, 25. Juli 2019 Abteilung Sicherheit

 

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