Verkehrsbeschränkung - Slide my Day am Sonntag, 1. Juli 2018

21. Juni 2018
Gestützt auf Art. 3 Abs. 6 des Bundegesetzes über der Strassenverkehr (SVG) vom 19.12.1958, die Verordnung über die Strassensignalisationen (SSV) vom 5.9.1979 und die Kantonale Signalisationsverordnung vom 21.11.2001 wird angeordnet:

Kirchstrasse (Bereich Rosenbergstrasse bis Neugutstrasse)
Allgemeines Fahrverbot: Die Strasse wird von Samstag, 30. Juni 2018, 24.00 Uhr, bis Sonntag, 1. Juli 2018, 24.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Bahnhofstrasse / Neugutstrasse
Parkverbote: Die nachfolgenden Parkfelder werden mit einem Parkverbot belegt
  • Ab Freitag, 29. Juni 2018, Parkfeld der Blauen Zone an der Unteren Bahnhofstrasse
  • Sonntag, 1. Juli 2018, Parkfeld der Blauen Zone an der Bahnhofstrasse (Bahnhofstrasse 30 bis Querstrasse)
  • Sonntag, 1. Juli 2018, Parkfeld an der Neugutstrasse (Neugutstrasse 2-4)

Allgemeines Fahrverbot: Die Untere Bahnhofstrasse wird von Samstag, 30. Juni 2018, 24.00 Uhr, bis Sonntag, 1. Juli 2018, 24.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Kreuzung Bahnhof-/Kirch-/Neugutstrasse wird am Sonntag, 1. Juli 2018, ab 07.00 Uhr, gesperrt.

Rotackerstrasse (Bereich Kreuzung Kirchstrasse)
Sackgasse: Die Strasse wird bei der Kreuzung Kirchstrasse ab Samstag, 30. Juni 2018, 24.00 Uhr, gesperrt. Die Durchfahrt über die Kirchstrasse ist nicht möglich.

Rosenbergstrasse (Bereich Einmündung Florastrasse bis Alte Winterthurerstrasse)
Parkverbot: Ab Samstag, 30. Juni 2018, 20.00 Uhr, gilt beidseits der Rosenbergstrasse, von der Florastrasse bis zur Alten Winterthurerstrasse, ein Parkverbot.
Temporäre Aufhebung Signalisation: Das Signal "Einfahrt verboten", Höhe Rosenbergstrasse 4, wird für die Zeit des Anlasses temporär aufgehoben.

Öffentlicher Verkehr:
Die Nachtbusse sind von den Verkehrsanordnungen nicht betroffen und verkehren gemäss Fahrplan störungsfrei.
Die Buslinie 771/772 (Rundkurs) ist von der Sperrung der Kirchstrasse betroffen und wird für die Dauer des Anlasses über die Querstrasse umgeleitet. Die Information der Fahrgäste über die Umleitung ist Sache der Verkehrsbetriebe Glattal AG.

Sicherheitsabteilung Wallisellen
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