Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojekts in der Gemeinde Wallisellen öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz, mit Rechtserwerb

26. April 2018
Der Gemeinderat Wallisellen hat am 6. März 2018 den Bericht zum Lärmsanierungsprojekt entlang Gemeindestrassen genehmigt.
Die Projektunterlagen liegen vom 27. April 2018 bis 28. Mai 2018 auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Wallisellen, Abteilung Tiefbau und Landschaft, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden:
Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen