Verkehrsbeschränkung<br>Neubau Fussgänger- und Velounterführung PU Breite<br>Abschnitt Hofkreuzung, Breite-, Rosenberg- Florastrasse<br>Durchfahrtsverbot für Lastwagen ab Hofkreuzung

11. Dezember 2017
Die neue Fussgänger- und Velounterführung wird am 15.12.2017 für die Benutzung durch die Öffentlichkeit geöffnet. Die Bauarbeiten an der Unterführung sind somit weitgehend abgeschlossen. Ab Januar 2018 folgt die zweite Bauphase mit der Erweiterung der Neugutstrasse Dorf auswärts um eine Spur.
Ab dem 01. Januar 2018 gelten bis zur Fertigstellung der Spurerweiterung folgende Verkehrsbeschränkungen.
Verkehrsbeschränkung:

Lastwagen
  • Auf der Neugutstrasse ist im Bereich der Hofkreuzung bis zur Sonnhaldenstrasse der Lastwagenverkehr in Richtung Bahnhof / Zentrum verboten. Auf der Neuen Winterthurerstrasse ist in Fahrtrichtung Zürich an der Hofkreuzung das Rechtsabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. In der Gegenrichtung ist an der Hofkreuzung das Linksabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. Auf der Neugutstrasse / Hofkreuzung von Dübendorf her kommend ist das Geradeausfahren für Lastwagen verboten. Die Verkehrsumleitung von Winterthur und Dübendorf erfolgt ab der Hofkreuzung auf der Neuen Winterthurer- über die Industrie, West-, Alte Winterthurer-, Bahnhofstrasse weiterführend in die Neugutstrasse.
Die Arbeiten dauern vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Juli 2018. Die Änderungen der Verkehrsführung werden zu gegebener Zeit wieder publiziert. Bitte beachten Sie dazu die Informationstafeln. Auskünfte zum Bauvorhaben erteilt gerne die Abteilung Tiefbau und Landschaft, Telefon 079 / 746 28 61. Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkung werden gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeinderat Wallisellen
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