Verkehrsbeschränkung<br>Neubau Fussgänger- und Velounterführung PU Breite<br>Abschnitt Hofkreuzung, Breite-, Rosenberg- Florastrasse<br>Durchfahrtsverbot für Lastwagen ab Hofkreuzung
Ab dem 01. Januar 2018 gelten bis zur Fertigstellung der Spurerweiterung folgende Verkehrsbeschränkungen.
Lastwagen
- Auf der Neugutstrasse ist im Bereich der Hofkreuzung bis zur Sonnhaldenstrasse der Lastwagenverkehr in Richtung Bahnhof / Zentrum verboten. Auf der Neuen Winterthurerstrasse ist in Fahrtrichtung Zürich an der Hofkreuzung das Rechtsabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. In der Gegenrichtung ist an der Hofkreuzung das Linksabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. Auf der Neugutstrasse / Hofkreuzung von Dübendorf her kommend ist das Geradeausfahren für Lastwagen verboten. Die Verkehrsumleitung von Winterthur und Dübendorf erfolgt ab der Hofkreuzung auf der Neuen Winterthurer- über die Industrie, West-, Alte Winterthurer-, Bahnhofstrasse weiterführend in die Neugutstrasse.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeinderat Wallisellen