Kommunale Gebührenverordnung<br>Totalrevision infolge neuem Gemeindegesetz

30. November 2017
Am 1. Januar 2018 tritt das Gemeindegesetz (GG) vom 20. April 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden vom 8. Dezember 1966 (kantonale Gebührenverordnung) (VOGG) ausser Kraft gesetzt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2017 die Totalrevision der kommunalen Gebührenverordnung genehmigt, die wegen dieser Änderung bei den kantonalen Erlassen nötig wurde. Die kommunale Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die kommunale Gebührenverordnung ist auf der Website der Gemeinde Wallisellen unter www.wallisellen.ch abrufbar und kann in der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses wird im Sinne von § 68 Gemeindegesetz respektive § 7 neues Gemeindegesetz (gültig ab 1. Januar 2018) veröffentlicht.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen nach Publikation beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs wird hiermit die aufschiebende Wirkung entzogen. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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