Kommunale Gebührenverordnung<br>Totalrevision infolge neuem Gemeindegesetz
Die kommunale Gebührenverordnung ist auf der Website der Gemeinde Wallisellen unter www.wallisellen.ch abrufbar und kann in der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses wird im Sinne von § 68 Gemeindegesetz respektive § 7 neues Gemeindegesetz (gültig ab 1. Januar 2018) veröffentlicht.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen nach Publikation beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs wird hiermit die aufschiebende Wirkung entzogen. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Gebuehrenverordnung_Totalrevision2017.pdf | Download | 0 | Gebuehrenverordnung_Totalrevision2017.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |