Resultate Gemeindeversammlung vom 25.09.2017

28. September 2017
Anwesend: zu Beginn der Versammlung 218 Stimmberechtigte

Ergebnisse
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

A: Schulgemeinde
  • Die Bauabrechnung über den Investitionskredit für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen, Aufstockung "Arche" wird genehmigt.
  • Die Bauabrechnung über den Investitionskredit für die Mediathek im Zentrum Wallisellen (Mittim) wird genehmigt.

B: Politische Gemeinde
  • Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung für die Umzonung der Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof und die Umzonung des Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrums wird genehmigt.
  • Der Baukredit für den Bahnhofplatz Süd wird genehmigt.
  • Der Projektierungskredit für die Eisfeldüberdachung im Sport- und Erholungszentrum wird genehmigt.
  • Der Baukredit für eine 3. Rutschbahn im Hallen- und Freibad wird genehmigt.
  • Das neue Parkierungskonzept und das überarbeitete Parkkartenreglement zur Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes werden genehmigt.

Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Protokolle liegen ab Publikationsdatum in der Präsidialabteilung (Büro 105) auf.
Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen
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