Wahlanordnung Erneuerungswahl des Notars / der Notarin des Notariatswahlkreises Wallisellen für die Amtsdauer 2018 bis 2022

28. September 2017
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin des Notariatskreises Wallisellen wird auf den Sonntag, 4. März 2018 festgelegt (§ 58 GPR).
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Wallisellen unterzeichnet sein müssen, sind zusammen mit dem Wahlfähigkeitszeugnis des vorgeschlagenen Kandidaten / der vorgeschlagenen Kandidatin (nicht erforderlich für Amtsinhaber) bis spätestens 8. November 2017 einzureichen an:
Kreiswahlvorsteherschaft Wallisellen, Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen.

Das Wahlvorschlagsformular ist in der Gemeindeverwaltung Wallisellen am Informationsschalter erhältlich oder kann von der Homepage der Gemeinde Wallisellen www.wallisellen.ch (im Onlineschalter, Formular "Wahlvorschlag Notarwahl") heruntergeladen werden.

Sofern die in § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Stille Wahl des / der Vorgeschlagenen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt der Wahlgang mittels eines leeren Wahlzettels, wobei die wahlleitende Behörde gemäss § 61 des GPR den Einsatz eines Beiblattes beschliessen kann.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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