Schutzverfügung betreffend Denkmalschutz - Teilweise Unterschutzstellung

13. Juli 2017
Herzogenmühle 16, Vers.-Nr. 165, Kat.-Nr. 9810, 8304 Wallisellen
Der Gemeinderat Wallisellen hat am 11. Juli 2017 verfügt, dass das Gebäude-Ensemble Herzogenmühle 16,
Vers.-Nr. 165, Kat.-Nr. 9810, (Herzogenmühle), 8304 Wallisellen, ein Schutzobjekt, im Sinne von § 203 Abs. 1
lit. c PBG ist, und wird gemäss § 205 lit. c PBG teilweise unter Schutz gestellt.
Der Beschluss und die dazugehörigen Akten liegend während 5 Tagen* in der Abteilung Hochbau und Planung, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen, während den Schalteröffnungszeiten, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 5 Tagen*, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

*Die verkürzte Auflagefrist von 5 Tagen stützt sich auf § 22 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) und ergibt sich aus dem baulichen Zustandes des Gebäudes Vers.-Nr. 165.


GEMEINDERAT WALLISELLEN
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