Resultate Gemeindeversammlung vom 06.06.2017

12. Juni 2017
Anwesend: zu Beginn der Versammlung 121 Stimmberechtigte

Ergebnisse
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

A: Schulgemeinde
  • Der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen interkommunalen Vertrages zur Führung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein (KOFAS) wird genehmigt.

B: Schulgemeinde und Politische Gemeinde als gemeinsame Gemeindeversammlung
  • Die Jahresrechnungen 2016 der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde werden genehmigt und die Jahresberichte 2016 zur Kenntnis genommen.

C: Politische Gemeinde
  • Die Kreditabrechnung für die Feierlichkeiten "100 Jahre Wallisellen-Rieden" wird genehmigt.
  • Die Bauabrechnung über den Investitionskredit für den Umbau und die Umnutzung des "Alten Feuerwehrgebäudes", Zentralstrasse 2/4 wird genehmigt.
  • Die Erheblichkeitserklärung der allgemein anregenden Initiative gemäss § 7 Gemeindeordnung von Heine Dietiker, Diana Mongardo und Philipp Maurer namens des Forums pro Wallisellen betreffend des Einbaus von Asphaltkollektoren in den Strassenbelag wird abgelehnt.

Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Protokolle liegen ab Publikationsdatum in der Präsidialabteilung (Büro 105) auf.
Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen
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