Nachtarbeiten Personenunterführung Breite
Die Arbeiten können aus Sicherheitsgründen nur ausserhalb der Betriebszeiten der SBB ausgeführt werden. Auf das Ruhebedürfnis der Anwohner wird mittels aktuellstem Stand der Technik Rücksicht genommen.
Der Ressortvorsteher Sicherheit hat die Polizeibewilligung in Abweichung zur Verordnung über den Baulärm vom 27. November 1969 und der Polizeiverordnung der Gemeinde Wallisellen vom 5. Dezember 2016 erteilt.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheitsabteilung Wallisellen
Zugehörige Objekte
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