Vorübergehende Verkehrsandordung

19. Dezember 2016
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für den Neubau der Fussgänger- und Velounterführung PU Breite wird folgende temporäre Verkehrsbeschränkung erlassen:
Die Einfahrt in die Rosenbergstrasse wird ab Höhe Florastrasse in Fahrtrichtung Reformierte Kirche für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Signal Einfahrt verboten mit Zusatztafel ausgenommen Fahrrad und Motorfahrrad.

Zeitdauer:
Dezember 2016 bis Ende 2017 bzw. bis Bauvollendung der Fussgänger- und Velounterführung PU Breite

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung, gestützt auf die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinderat Wallisellen
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