Wägelwiesen - Alters- und Pflegezentrum Wallisellen<br>WAP Tarifordnung 2017

10. November 2016
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Gestützt auf § 22 des kantonalen Pflegegesetzes werden unter Ausweisung der vollen Kosten für das Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum die Taxen 2017 pro Tag und Bewohner/-in mit Wirkung ab 1. Januar 2017 wie folgt festgesetzt:
 
Taxen pro Tag und Bewohner/-inTarife 2016Tarife 2017
1.HotellerietaxeCHF143.85 - 164.85CHF146.80 - 167.80
2.Taxe für nicht-KVG-pflichtige Leistungen
(Betreuungstaxe)
CHF42.15CHF44.20
3.Pflegetaxe, aufgeteilt in:
 3a.Selbstbehalt für Bewohner/-inCHF21.60CHF21.60
 3b.Anteil Krankenversicherer
(abhängig von Pflegestufe; Beispiel Stufe 5)
CHF45.00CHF45.00
 3c.Normdefizit öffentliche Hand
(Vorgabe Kanton Zürich; Beispiel Stufe 5) (*1)
CHF60.60CHF63.85
 3d.Restdefizit öffentliche Hand
(Beispiel Stusfe 5)
CHF31.10CHF13.55
 (*1) Der unter Punkt 3c. vermerkte Normdefizitbetrag basiert auf dem neuen Normwert für das Jahr 2017 von CHF 1.4416 von Curaviva Kanton Zürich (CHF 1.4054 im Jahr 2016)


Die Einzelheiten der Hotellerietaxen, die Pflegekosten für die Akut- und Übergangspflege, die weiteren Pflegekosten, die Ansätze für Sonderleistungen sowie die Taxreduktionen etc. können den aufliegenden Akten entnommen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich mit Antrag und Begründung beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung am Informationsschalter zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Wallisellen
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