Die Gemeindepolizei informiert: Sicherheit in Planschbecken

23. Mai 2016
Aufblasbare Pools
Der Sommer lockt – und damit auch der Badespass. Oft erfolgt der Sprung ins kühle Nass in einen aufblasbaren Swimmingpool. Diese gibt's in verschiedenen Grössen, Formen und Wassertiefen, vom Planschbecken bis zum grösseren Bassin, in dem man sogar Längen schwimmen kann.

Beachten Sie folgende Tipps, damit die Sicherheit nicht baden geht:
  • Lesen Sie vor dem Aufstellen die Bedienungsanleitung.
  • Achten Sie bei Planschbecken für Kleinkinder auf eine maximale Wassertiefe von 20 cm.
  • Behalten Sie Kinder immer im Auge – Kleine in Griffnähe (max. 2–3 Schritte entfernt)!
  • Entfernen Sie die Einstiegsleiter, wenn der Pool nicht gebraucht wird. Bewahren Sie sie ausser Reichweite von Kindern auf oder binden Sie sie gegebenenfalls fest, damit sie nicht missbraucht werden kann.
  • Bringen Sie zusätzlich eine Abdeckung an oder umzäunen Sie den Pool so, dass Kleinkinder nicht selbstständig ins Wasser gelangen können.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu einem der genannten Themen? Der bfu-Sicherheitsdelegierte freut sich, Ihnen unter der Telefonnummer 044 832 62 92 oder der E-Mail-Adresse ronald.merki@wallisellen.ch Auskunft zu geben oder eine bestimmte Situation mit Ihnen im Detail zu analysieren.
Kind im Planschbecken
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