Neubau Fussgänger- und Velounterführung Breite- / Neugutstrasse - Geeren
Teilprojektfestsetzung Bereich Unterführung, Rampen und Treppenabgang
Auf Grund von Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren muss das Projekt wie folgt angepasst werden:
- Rampe Nordseite der Geleise (Neugutstrasse) muss von 3m auf 4m verbreitert werden.
- Rampe Südseite der Geleise (Seite Richti) muss neu geradeaus in Richtung Geeren- / Richtistrasse geführt werden. Die Treppenanlage Richtung Gebiet Geeren wird nicht erstellt und die rechtwinklig angeordnete Rampe muss geradeaus Richtung Geerenstrasse geführt werden (siehe Bild 2). Mit dieser Anpassung wird die Trennung zwischen Fussgänger und Velofahrer optimiert.
Der Rampenaufgang auf der Südseite bildet eine zusätzliche Schnittstelle zur Geerenstrasse. In diesem Zusammenhang wird eine Umlegung der Geerenstrasse geprüft und projektiert.
Auflagen
Änderungen gemäss Auflagen KAPO und SBB
Nordseite
- Rampe Neugutstrasse neu 4m, vorher 3m
Südseite
- Wegfall Treppe
- Rampe wird neu geradeaus Richtung Geeren- / Richtistrasse geführt
In der Vorlage zur Urnenabstimmung wurde festgehalten, dass der Gemeinderat ermächtigt ist, kleinere Projektänderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen.
Die zweite Teilprojektfestsetzung für die Anpassungsarbeiten im Bereich Breitestrasse bis zur Hofkreuzung (Rückbau Trottoirs und Spuraufweitung) erfolgt im zweiten Semester 2016.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Unterführung Breite-/Neugutstrasse - Geeren | Download | 0 | Unterführung Breite-/Neugutstrasse - Geeren |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |