Resultate Gemeindeversammlung vom 07.12.2016

8. Dezember 2016
Anwesend: zu Beginn der Versammlung 165 Stimmberechtigte

Ergebnisse
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

A: Schulgemeinde und Politische Gemeinde als gemeinsame Gemeindeversammlung
Schulgemeinde
  • Dem Voranschlag 2017 des Schulguts wird zugestimmt und der Steuerfuss auf 48 % (wie bisher) festgesetzt.
  • Vom Bericht über die Grundsätze und Ziele für das Jahr 2017 der Schulpflege Wallisellen wird Kenntnis genommen.
Politische Gemeinde

  • Dem Voranschlag 2017 des Politischen Guts wird zugestimmt und der Steuerfuss auf 49 % (wie bisher) festgesetzt.
  • Vom Bericht über die Grundsätze und Ziele der Politik für das Jahr 2017 des Gemeinderats wird Kenntnis genommen.

B: Politische Gemeinde
  • Dem Antrag über den Kredit von CHF 449'712.00 inklusive Mehrwertsteuer zulasten der Investitions­rechnung für die Installation einer Wärmerückgewinnungsanlage aus der Fortluft im Hallenbad wird zugestimmt.
  • Der Antrag über die Totalrevision der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) wird genehmigt.

Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung im Anzeiger von Wallisellen an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung im Anzeiger von Wallisellen an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen
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