Mitwirkungsverfahren Projekt GIRG
§13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (StrG) sieht vor, Verkehrsprojekte von übergeordneter Bedeutung der Bevölkerung vor dem Plangenehmigungsverfahren in einer Orientierungsversammlung und durch öffentliche Auflage zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Gemeinde führt ein solches öffentliches Mitwirkungsverfahren zum GIRG Vorprojekt durch. Dies als zusätzliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bauprojekts.
Öffentliche Orientierungsveranstaltung
Datum/Zeit: | Mittwoch, 23. November 2017, 18.00 - 19.30 Uhr |
Ort: | Foyer Mehrzweckhalle Wallisellen Alte Winterthurerstrasse 58 8304 Wallisellen |
Im Anschluss an Präsentation besteht die Möglichkeit, mit den anwesenden Behördenmitgliedern und Projektverfassern zu diskutieren.
Öffentliche Auflage des Vorprojekts
Datum/Zeit: | 23. November bis 22. Dezember 2016,Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung |
Ort: | Gemeindehaus, Präsidialabteilung Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen |
Anregungen und Einwendungen zum Projekt sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Gemeindeverwaltung Wallisellen
Abteilung Präsidiales
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen, zuhanden des Gemeinderates.
Die Mitwirkung ist für jedermann möglich, eine besondere Betroffenheit ist nicht erforderlich. Eingeladen sind Einzelpersonen und Organisationen. Zu Einwendungen, die im Projekt nicht berücksichtigt werden können, erstellt die Gemeinde einen Bericht. Dieser ist Teil des Auflagedossiers im später folgenden Plangenehmigungsverfahren gemäss §16 und 17 StrG.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |