Vorübergehende Verkehrsanordnung

27. Juni 2019

Vorübergehende Verkehrsanordnungen


Im Zusammenhang mit Baustellen bzw. Baustellenzufahrten aufgrund Bauarbeiten wird folgende temporäre Verkehrsbeschränkung erlassen:
Für den Durchgangsverkehr an der Rotackerstrasse, in Fahrtrichtung Bahnhofstrasse / Doktorhauskreisel, wird signalisiert

Ort                        ab Höhe Rotackerstrasse 36 bis Bahnhofstrasse, 8304 Wallisellen
Dauer                   ab Montag, 15. Juli 2019, bis 30. Juli 2021 bzw. bis Bauvollendung
Signalisation        Einfahrt verboten mit Zusatztafel ausgenommen Fahrrad (Signal Nr. 2.02).

Für den Durchgangsverkehr an der Rotackerstrasse, in Fahrtrichtung Kirchstrasse, wird signalisiert
Ort                        ab Einmündung Bahnhofstrasse / Rotackerstrasse
Dauer                   ab Montag, 15. Juli 2019, bis 30. Juli 2021 bzw. bis Bauvollendung
Signalisation        Einbahnstrasse mit Zusatztafel Gegenverkehr Fahrrad (Signal Nr. 4.08.1).

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wallisellen, 27. Juni 2019, Abteilung Sicherheit

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