Kommunale Gebührenverordnung <br>Teilrevision

13. Dezember 2018

Gestützt auf Ziffer 2.2 der kommunalen Gebührenverordnung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2018 die Gebührenverordnung angepasst. Die revidierte kommunale Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die kommunale Gebührenverordnung ist auf der Website der Gemeinde Wallisellen unter www.wallisellen.ch abrufbar und kann in der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen nach Publikation beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs wird hiermit die aufschiebende Wirkung entzogen. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Wallisellen

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