Kantonales Feuerverbot aufgehoben

4. September 2018

Aktualisierung vom 4. September 2018

Aufgrund des sehr niederschlagsarmen Frühlings und Sommers ist es im Kanton Zürich immer noch aussergewöhnlich trocken.

Die Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern hat sich jedoch entspannt. Das Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe ist darum ab Dienstag, 4. September 2018, aufgehoben. Damit ist es wieder erlaubt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und zu grillieren. Im Kanton Zürich herrscht allerdings nach wie vor mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2 von 5). Beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Sorgfalt geboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Abflussmengen vieler Fliessgewässer im Kanton Zürich sind weiterhin tief. Die Situation für Fische und andere Wasserorganismen verbessert sich jedoch aufgrund der kürzeren und schwächeren Sonneneinstrahlung und der tieferen Temperaturen allmählich. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Pegel kurzfristig ansteigen lassen. Nach Niederschlägen fallen die Pegel aber jeweils innert ein bis zwei Tagen wieder auf tiefes Niveau ab. Für eine dauerhafte Verbesserung der Situation braucht es grössere und länger anhaltende Regenfälle.

Die Lage in der Landwirtschaft hat sich in den letzten Tagen soweit entspannt, dass unter günstigen Bedingungen Wiesen, Zwischenkulturen und Raps angesät und Kartoffeln geerntet werden konnten. Neben Wiesen profitieren auch grüne Mais- und Rübenbestände nun von der Feuchte im Oberboden. Im Unterboden ist es vielerorts nach wie vor sehr trocken.

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