Vorübergehende Verkehrsanordnungen

28. Juni 2018
Im Zusammenhang mit Baustellen bzw. Baustellenzufahrten aufgrund Bauarbeiten werden folgende Parkplätze temporär aufgehoben:
Ort Kriesbachstrasse
Parkplätze 6 weisse Parkplätze /Parkuhrenfelder vis-à-vis Kriesbachstrasse 3
Dauer Ab Juni 2018 bis voraussichtlich Ende März 2019
Signalisation Das Parkieren von Fahrzeugen ist verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten"). Die Markierungen werden temporär entfernt.
   
Ort Sonnhaldenstrasse
Parkplätze Südliche Teil des Parkfeldes Blaue Zone / vis-à-vis Sonnhaldenstrasse 1
Dauer Ab Juni 2018 bis voraussichtlich Ende November 2018
Parkverbot Das Parkieren von Fahrzeugen ist auf der Länge der Signalisation verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten").
   
Ort Birgistrasse
Parkplätze 7 weisse Parkplätze /Parkuhrenfelder, Parkplätze Nr. 9-15, Höhe Birgistrasse 8
Dauer Ab Juni 2018 bis voraussichtlich Ende Dezember 2018
Parkverbot Das Parkieren von Fahrzeugen ist auf der Länge der Signalisation verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten").

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Abteilung Sicherheit

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