Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
- Bäume aller Art: 4 Meter, gemessen ab Mitte Stamm.
- Andere Pflanzen: Ein Abstand, bei dem sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, es sei denn, sie würden üblicherweise unter der Schere gehalten; Sträucher und Hecken aber mindestens 50 cm.
Landwirte werden ersucht, auf Acker und Feld im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen keine "hochschiessenden" Pflanzen zu ziehen und keine hochgewachsenen Getreide (Roggen, Weizen, usw.) auszusäen. Selbst wenn die Sichtbehinderung nur wenige Wochen dauert, kann dies zu unnötigen Unfällen führen.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau und Landschaft danken für die Unterstützung. Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau und Landschaft (044 832 62 39) oder der Leiter Unterhaltsdienst (044 832 62 80) gerne zur Verfügung.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |