Beschluss vom 3. Februar 2017 des Gemeinderats Wallisellen über die Ergreifung des Gemeindereferendums gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b)

16. Februar 2017
Der Gemeinderat Wallisellen hat am 3. Februar 2017 beschlossen, gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 23. Januar 2017 betreffend einer Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) das Gemeindereferendum zu ergreifen.
Mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen (sogenannte Versorgertaxen) aufkommen zu müssen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Antrag und Begründung, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wallisellen am Informationsschalter zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Wallisellen
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