Vorübergehende Verkehrsanordung
Ort | Richtistrasse |
Parkplätze | Nr. 7-17 |
Dauer | Ab Freitag, 10. Februar 2017 bis voraussichtlich Ende 2018 |
Parkverbot | Ab dem noch bestehenden Parkfeld, Höhe Richtistrasse 9, bis zum Ida-Zuppinger-Weg ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten"). |
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat Wallisellen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |