Verordnung über die Gemeindegebühren, -taxen und Dienstleistungsentschädigungen<br>(Gebührenverordnung)<br>Verrechnungslöhne für kommunale Angestellte ab 1. Januar 2017

8. Dezember 2016
Der Gemeinderat Wallisellen hat an seiner Sitzung von 29. November 2016 beschlossen, Ziffer 3.1.2 der kommunalen"Gebührenverordnung vom 25. März 2014 per 1. Januar 2017 wie folgt anzupassen:
 
-Abteilungsleiter / Abteilungsleiterin, je StundeCHF130.00, exkl MwSt.(bisher CHF120.00)
-Bereichsleiter / Bereichsleiterin, je StundeCHF110.00, exkl. MwSt.(bisher CHF100.00)
-Mitarbeiter / Mitarbeiterin, je StundeCHF95.00, exkl. MwSt.(bisher CHF85.00)
-Lernende, je Stunde    
 1. LehrjahrCHF25.00, exkl. MwSt.(bisher CHF25.00)
 2. LehrjahrCHF30.00, exkl. MwSt.(bisher CHF25.00)
 3. LehrjahrCHF40.00, exkl. MwSt.(bisher CHF25.00)


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich mit Antrag und Begründung beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wallisellen am Informationsschalter zur Einsichtnahme auf.

GEMEINDERAT WALLISELLEN

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