Rechtsformänderung – Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum

8. November 2016
Das Pflegegesetz (2012) hat die Rahmenbedingungen im Zürcher Gesundheitswesen verändert. Der Gemeinderat hat deshalb die Organisationsform des Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrums (WAP) überprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft die geeignete Rechtsform für die erfolgreiche Bewältigung der künftigen Herausforderungen ist. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Das Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum (WAP) ist ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Gemeinde Wallisellen. Es gibt 115 Bewohnerinnen/Bewohnern eine Heimat. Noch vor wenigen Jahren war es eher ein Alters- als ein Pflegeheim. Heute hat sich das Verhältnis unter anderem als Folge des kantonalen Pflegegesetzes umgekehrt. Die Pflege mittel bis stark pflegebedürftiger Menschen steht im Vordergrund. Aber das WAP ist auch ein Unternehmen, ein KMU, das erfolgreich wirtschaftet und selbsttragend ist, 160 Personen beschäftigt und über neue oder renovierte Gebäude verfügt.

Aus einer Position der Stärke heraus agieren
Das WAP ist gesund und in einer Position der Stärke. Dies gilt es zu nutzen, denn das Umfeld ändert sich rasch. Die Aufgaben und Fragestellungen sind komplex. Die Fähigkeit, auf Veränderungen rasch Antworten zu finden, ist unerlässlich. Die enge Anlehnung an die politischen Entscheidungsprozesse der Gemeinde macht es heute in vielen Fällen unmöglich, Chancen zu ergreifen, die sich bieten. In der heutigen Organisationsform als eigenwirtschaftlicher Betrieb der Gemeinde wird es für das WAP deshalb immer schwieriger, sich in diesem Umfeld zu behaupten.

Sorgfältige Abklärung – klares Ergebnis
Der Gemeinderat hat mit Unterstützung aussenstehender Experten mögliche Lösungen untersucht. Nach sorgfältigen Abklärungen ist der Gemeinderat überzeugt, dass das WAP als nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft (AG) die künftigen Herausforderungen am besten meistern kann. In dieser Rechtsform erhält das WAP unternehmerische Flexibilität und kann seine Aufgabe zugunsten der Bevölkerung auch in Zukunft erfolgreich gestalten.

Öffentliches Interesse gewahrt
Die Gemeinde ist Alleinaktionärin. Damit bleibt sie Eigentümerin des WAP. Sie kann ihren Einfluss im öffentlichen Interesse weiterhin geltend machen. Ein solides Vertragswerk gewährleistet die Qualität und den Leistungsumfang für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die Statuten legen fest, dass die AG keine Dividenden auszahlt. Ertragsüberschüsse fliessen deshalb nicht an den Aktionär, sondern in die Unternehmensentwicklung, in die Infrastruktur, in die Taxgestaltung, in die Förderung der Mitarbeitenden etc. Die Mitarbeitenden sind in der AG privatrechtlich angestellt. Das Personalreglement wird gemeinsam mit einer Personalvertretung entwickelt. Das WAP garantiert für die Anstellungsbedingungen Besitzstandwahrung. Das Verfügungsrecht der Gemeinde an Liegenschaft und Land ist vertraglich durch Vorkaufsrecht und durch die Zonierung (Zone für öffentliche Bauten) geschützt. Ein allfälliger Verkauf der Aktien ist zwar grundsätzlich möglich, müsste aber einer Urnenabstimmung unterstellt werden.

Das Volk hat das letzte Wort
Die Rechtsformänderung soll auf den 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Sie muss zuvor von den Stimmberechtigten der Gemeinde Wallisellen genehmigt werden. Die dafür nötige Urnenabstimmung ist für den 21. Mai 2017 vorgesehen. Auf dem Weg dorthin halten wir die Bevölkerung, die Bewohnerinnen/Bewohner wie auch die Mitarbeitenden des WAP mit Informationsschwerpunkten auf dem Laufenden.
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