Aufhebung Privater Gestaltungsplan "Richti" (SWING)

14. April 2016
Inkrafttreten nach Rechtskraft der Festsetzung
Die Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung, hat am 7. Dezember 2015 verfügt, dass die Aufhebung des privaten Gestaltungsplanes "Richti" (SWING), Kat.-Nrn. 10427 und 10428, welcher der Gemeinderat Wallisellen mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 zugestimmt hat, genehmigt wird.

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 18. Februar 2016 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Aufhebung des Privaten Gestaltungsplans "Richti" (SWING) tritt somit per sofort in Kraft.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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