Vorübergehende Verkehrsanordnungen

13. September 2018
Im Zusammenhang mit Baustellen bzw. Baustellenzufahrten aufgrund Bauarbeiten werden folgende Parkplätze temporär aufgehoben:
Ort Rosenbergstrasse
Parkplätze

Blaue Zone, Parkfeld Höhe Rosenbergstrasse 8, südlicher Fahrbahnrand

Blaue Zone, Parkfeld Höhe Rosenbergstrasse 10, südlicher Fahrbahnrand

Dauer Ab Anfang November 2018 bis voraussichtlich Ende November 2019 bzw. bis Bauende
Signalisation Das Parkieren von Fahrzeugen ist verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten"). Die Markierungen werden temporär entfernt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Abteilung Sicherheit

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