Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 bis 2022<br>Wahlanordnung

30. November 2017
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2018 bis 2022 folgender Gemeindebehörden auf den 15. April 2018 festgesetzt:
  • Gemeinderat und dessen Präsident/-in (7 Mitglieder)
  • Sozialbehörde (4 Mitglieder)
  • Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident/-in (5 Mitglieder)
  • Schulpflege und deren Präsident/-in (7 Mitglieder)
  • Reformierte Kirchenpflege und deren Präsident/-in (7 Mitglieder)
  • Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident/-in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde (5 Mitglieder)

In Anwendung der §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 40 Tagen, bis spätestens 9. Januar 2018, Wahlvorschläge beim Gemeinderat einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Diese Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können sie geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 53 GPR).

Für die Gemeindebehörden kommt Art. 17 der Gemeindeordnung zur Anwendung. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als still gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, erfolgt die Urnenwahl mittels Einsatz eines leeren Wahlzettels samt Beiblatt. Auf dem Beiblatt werden die definitiv Vorgeschlagenen aus dem Vorverfahren, nach Ablauf der zweiten Frist, aufgeführt.

Für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege und der evangelisch-reformierten Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidenten/-innen werden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, nach Ablauf der zweiten Frist, gedruckte Wahlzettel verwendet, sofern nicht mehr definitive Wahlvorschläge als Sitze bestehen.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, persönlich bezogen, telefonisch (044 832 62 11) oder per E-Mail (gemeinderatskanzlei@wallisellen.ch) bestellt oder auf der Website www.wallisellen.ch (im Onlineschalter, Formular "Wahlvorschlag Kommunale Erneuerungswahlen") heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wallisellen

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