Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum<br>WAP Tarifordnung 2018

9. November 2017
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Gestützt auf § 22 des kantonalen Pflegegesetzes werden unter Ausweisung der vollen Kosten für das Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum die Taxen 2018 pro Tag und Bewohner/-in mit Wirkung ab 1. Januar 2018 wie folgt festgesetzt:
Taxen pro Tag und Bewohner/-inTarife 2017 Tarife 2018 
1. Hotellerietaxe*CHF146.80–167.80CHF161.80–167.80
2.a Betreuungstaxe für nicht-KVG-pflichtige LeistungenCHF44.20CHF44.20
2.b Zuschlag DemenzabteilungCHF21.40CHF21.40
3. Pflegetaxe, aufgeteilt in:
3.a Selbstbehalt für Bewohner/-inCHF21.60CHF21.60
3.b Anteil Krankenversicherer
(abhängig von Pflegestufe; Beispiel Stufe 5)
CHF45.00CHF45.00
3.c Normdefizit öffentliche Hand
(Vorgabe Kanton Zürich; Beispiel Stufe 5)**
CHF63.85CHF64.55
3.d Restdefizit öffentliche Hand
(Beispiel Stufe 5)
CHF13.55CHF11.25
*Es stehen keine Zimmer ohne Dusche / WC mehr zur Verfügung
**Der unter Punkt 3c. vermerkte Normdefizitbeitrag basiert auf dem durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgegebenen Normwert für das Jahr 2018 von CHF 1.4493 (Vorjahr: 1.4416).


Die Einzelheiten der Hotellerietaxen, die Pflegekosten für die Akut- und Übergangspflege, die weiteren Pflegekosten, die Ansätze für Sonderleistungen sowie die Taxreduktionen etc. können den aufliegenden Akten entnommen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich mit Antrag und Begründung beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung am Informationsschalter zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Wallisellen
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