Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmung vom 21. Mai 2017

16. März 2017
Am Sonntag, 21. Mai 2017, finden statt:
Eidgenössische Volksabstimmung über:
  1. Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016
Kantonale Volksabstimmung über:

  1. Gesetz über den Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016)
  2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG (vom 5. Dezember 2016)
  3. Kantonale Volksinitiative „Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule“
Kommunale Volksabstimmung über:

  1. Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum: Ausgliederung aus der politischen Gemeinde Wallisellen als Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck nach Art. 620 Absatz 3 OR.

Weitere Informationen zur kommunalen Volksabstimmung finden Sie hier.

Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Stimmrechtsausweise möglich. Die Stimmberechtigten werden gebeten, das Couvert so frühzeitig zu verschicken, dass dieses durch die Post spätestens am Samstag vor dem Urnengang an die Gemeinde zugestellt werden kann. Das Couvert kann auch beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr eingeworfen werden.
Die vorzeitige Stimmabgabe ist von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungstermin im Gemeindehaus (Schalter Information) während der ordentlichen Öffnungszeiten möglich.
Am Abstimmungssonntag sind die Urnen im Wahllokal (Gemeindehaus) in der vorstehenden Reihenfolge aufgestellt. Die Stimmberechtigten werden gebeten, ihre Stimmzettel entsprechend vorsortiert und abgetrennt bereitzuhalten. Die Mitglieder des Wahlbüros sind auch dankbar, wenn die Stimmzettel ungefaltet in die Urnen gelegt werden.
Hinsichtlich Stimmberechtigung, Stimmabgabe, Stellvertretung und ordentlichen Urnenöffnungszeiten wird auf die Anschläge und den Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis und den Stimmzetteln verwiesen.
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