Aufhebung von Gräbern im Friedhof Wallisellen

23. Februar 2017
Grabfeld-Nr. 3 sowie Urnennischen
Auf dem Friedhof Wallisellen werden folgende Gräber aufgehoben, nachdem die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
SarggräberGrabfeld 3Nrn. 969 bis 1000 und 1 bis 5
UrnengräberGrabfeld 3Nrn. 845 bis 887
UrnennischeEinzelNrn. 6039 bis 6105
UrnennischeDoppelNrn. 5034 und 6061 bis 6077


Wir bitten die Angehörigen den Grabschmuck und die Grabmale bis zum 31. August 2017 zu entfernen. Danach verfügt die Gemeinde Wallisellen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.

Die Angehörigen sind durch das Bestattungsamt über die bevorstehende Grabräumung schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war. Falls Sie als Angehörige keine Mitteilung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bestattungsamt Wallisellen (Telefon 044 832 62 36 / bestattungsamt@wallisellen.ch) in Verbindung.

Gemeindeverwaltung Wallisellen, Bestattungsamt

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