Verkehrsbeschränkung - Neubau Fussgänger- und Velounterführung PU Breite

20. Oktober 2016
Abschnitt Hofkreuzung, Breite-, Rosenberg- Florastrasse
Durchfahrtsverbot für Lastwagen ab Hofkreuzung
Die Vorbereitungsarbeiten für die neue Fussgänger- und Velounterführung laufen auf Hochtouren. Die erste Bauphase mit den Werkleitungsumlegungen in der Neugut- / Breitestrasse ist bereits weit fortgeschritten, so dass für den 26. Oktober 2016 die nächste grosse Verkehrsumstellung vorgesehen ist, damit mit dem Bau der nördlichen Fussgängerrampe der Unterführung begonnen werden kann.

Vorgängig müssen jedoch noch die Wasser- und Gasleitungen im Knoten Neugut-/ Breitestrasse über die Neugutstrasse zu den Gleisen hin erstellt werden. Diese Arbeiten werden ab dem 17. Oktober 2016 nachts ausgeführt und dauern etwa eine Woche.

Ab dem 26. Oktober 2016 gelten bis zur Fertigstellung der nördlichen Fussgängerrampe verschiedene neue Verkehrsbeschränkungen.

Verkehrsbeschränkung
Individualverkehr / Fussgänger
  • Dorfauswärts bleibt der motorisierte Individualverkehr auf der Neugutstrasse. In Richtung Breitestrasse besteht ein Linksabbiegeverbot. Der Bus verkehrt, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in beide Richtungen.
  • Die Breitestrasse ist ab Neugutstrasse bis zur Kreuzung Rosenbergstrasse nur bergwärts befahrbar. Von Norden her kommend Richtung Neugutstrasse ist in der Breitestrasse ein Fahrverbot signalisiert. Die Rosenberg- und die Florastrasse erlauben weiterhin Gegenverkehr. Im Abschnitt Breite- bis Florastrasse und in der Florastrasse werden während der Bauzeit die „Blaue Zone-Parkplätze“ aufgehoben.
  • Die Rosenbergstrasse bleibt im Gegenverkehr befahrbar. Im Abschnitt Breite- bis Florastrasse werden während der Bauzeit die „Blaue Zone Parkplätze“ aufgehoben.
  • Die Florastrasse ist im Gegenverkehr befahrbar. Die „Blaue Zone Parkplätze“ werden während der Bauzeit aufgehoben.
  • Die Fussgängerführung ist örtlich signalisiert und wird dem Baufortschritt angepasst. Grundsätzlich werden die Fussgänger auf der Gleis abgewandten Seite der Neugutstrasse geführt.

Lastwagen
  • Auf der Neugutstrasse ist im Bereich der Hofkreuzung bis zur Sonnhaldenstrasse der Lastwagenverkehr in Richtung Bahnhof / Zentrum verboten. Auf der Neuen Winterthurerstrasse ist in Fahrtrichtung Zürich an der Hofkreuzung das Rechtsabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. In der Gegenrichtung ist an der Hofkreuzung das Linksabbiegen für Lastwagen in die Neugutstrasse verboten. Auf der Neugutstrasse / Hofkreuzung von Dübendorf her kommend ist das Geradeausfahren für Lastwagen verboten. Die Verkehrsumleitung von Winterthur und Dübendorf erfolgt ab der Hofkreuzung auf der Neuen Winterthurer- über die Industrie, West-, Alte Winterthurer-, Bahnhofstrasse weiterführend in die Neugutstrasse.

Die Arbeiten dauern vom 26. Oktober 2016 bis Dezember 2017. Die Änderungen der Verkehrsführung werden zu gegebener Zeit wieder publiziert. Bitte beachten Sie dazu die Informationstafeln. Auskünfte zum Bauvorhaben erteilt gerne die Abteilung Tiefbau und Landschaft, Telefon 079 / 746 28 61. Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkung werden gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet. 

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

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