Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVo SEVO), Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen - Reduktion Abwassergebühren per 1. Januar 2017

29. September 2016
Gemäss Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVO SEVO) vom 8. Dezember 2004 setzt der Gemeinderat gemäss Punkt 6.4 die Höhe der Gebühren, die Faktoren und die Gewichtungen in einem Beschluss fest, der öffentlich bekannt gemacht wird.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2016 die Gebühren für die Siedlungsentwässerung per 1. Januar 2017 wie folgt neu festgelegt:
  • Grundgebühr neu CHF 0.047 / m2 gewichtete Fläche
  • Volumengebühr neu CHF 0.98 / m3 bezogenes Frischwasser

Gegen den Entscheid des Gemeinderates für die Gebührenreduktion bei der Siedlungsentwässerung kann innerhalb von 30 Tagen beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Wallisellen, 29. September 2016

Gemeinderat Wallisellen

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