Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVo SEVO), Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen - Reduktion Abwassergebühren per 1. Januar 2017
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2016 die Gebühren für die Siedlungsentwässerung per 1. Januar 2017 wie folgt neu festgelegt:
- Grundgebühr neu CHF 0.047 / m2 gewichtete Fläche
- Volumengebühr neu CHF 0.98 / m3 bezogenes Frischwasser
Gegen den Entscheid des Gemeinderates für die Gebührenreduktion bei der Siedlungsentwässerung kann innerhalb von 30 Tagen beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Wallisellen, 29. September 2016
Gemeinderat Wallisellen
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