Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - öffentliche Auflage

26. August 2016
  • S-169244.1 Transformatorenstation 65 Schoren, Koordinaten 687515 / 253231, Parzelle Kat.-Nr.10472
  • L-168041.3 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Altersheim und Schoren - Einführung in die neue Transformatorenstation Schoren
  • L-186280.2 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 73 Schäfligraben und Schoren - Einführung in die neue Transformatorenstation Schoren
  • L-215359.2 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Schoren und Forsthaus - Einführung in die neue Transformatorenstation Schoren

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die werke versorgung wallisellen ag, Industriestrasse 13, Postfach, 8304 Wallisellen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 26. August bis 26. September 2016, in der Abteilung Hochbau und Planung, Herzogenmühle 18, Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen

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