12. Juni 2012, 20.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle
Alte Winterthurerstrasse 31
8304 Wallisellen

Informationen

Beschreibung
Ergebnisse

A. Gemeinsame Gemeindeversammlung der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde



Abnahme der Jahresrechnung 2011 der Schulgemeinde: genehmigt

Abnahme der Jahresrechnung 2011 der Politischen Gemeinde sowie Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2011 des Gemeinderates: genehmigt

B. Politische Gemeinde

Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter, Vollzug § 18 Kinder- und Jugendhilfegesetz durch die Politische Gemeinde Wallisellen, Erlass Verordnung und Bewilligung Rahmenkredit: Der Antrag des Gemeinderates wird genehmigt.

Privater Gestaltungsplan "SWILAC/SVTI-Areal“: Der Antrag des Gemeinderates wird genehmigt.

Gemeindezulagen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV, Streichung des allgemeinen Gemeindezuschusses sowie der Weihnachtszulage, Aufhebung der kommunalen Verordnung vom 9. Juni 1999, Kompetenzdelegation betreffend Mietzinszulagen an den Gemeinderat: Ein separater Antrag, die Weihnachtszulagen weiterhin auszurichten, wird angenommen. Die verbleibenden Ziffern 1 (Streichung allgemeiner Gemeindezuschuss) sowie 3 (Aufhebung der bisherigen Verordnung) gemäss Antrag des Gemeinderates werden abgelehnt. Somit sind alle drei Ziffern des Antrages des Gemeinderates abgelehnt und die bisherigen Regelungen bleiben in Kraft.

C. Schulgemeindeversammlung


Erweiterungsbau und Sanierung Sekundarschulhaus Bürgli Nord, inkl. Turnhallen, Abrechnung Projektierungskredit: Der Antrag der Schulpflege wird genehmigt.

Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter, Aufhebung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 2. April 2009 sowie Übertragung der aktuellen Krippenplätze an private Trägerschaften: Ein Änderungsantrag, im Gebäude Arche weiterhin eine Krippe zu betreiben, wird angenommen. Ein Ergänzungsantrag, wonach die Schulpflege beauftragt wird, zusätzliche Szenarien zu suchen, wie mit der Problemstellung Krippe/Hort umgegangen werden kann, wird angenommen. Die Ziffern 1 und 3 des Antrages werden durch die Schulpflege zurückgezogen. Die Ziffer 2 des Antrages (Aufhebung jährlicher Beitrag an Tagesfamilienverein) wird angenommen.

Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung

Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen
Voraussetzungen
Anwesend: 187 Stimmberechtigte (Schulgemeinde 178 Stimmberechtigte)