24. Sept. 2012, 20.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Wallisellen
8304 Wallisellen

Informationen

Beschreibung
Anwesend bei Beginn: 251 Stimmberechtigte

Ergebnisse

1. Kommunale Nutzungsplanung, Teilrevision von Bau- und Zonenordnung sowie Zonenplan: Die Vorlage wird gemäss Antrag des Gemeinderates, jedoch mit folgenden Änderungen, genehmigt:

a) Text Bau- und Zonenordnung:
Ziffer 8.9 wird wie die bisherige Ziffer 4.8 formuliert: „Bei der Erstellung von Mehrfamilien-häusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind genügende Spiel- und Ruheflächen vorzusehen. Sie sind an besonnter Lage und so gut wie möglich abseits vom Verkehr anzulegen.“

b) Zonenplan
  • Das Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, Zentralstrasse 2 und 4, bleibt in der Zone für öffentliche Bauten.
  • Das Grundstück des Jugendtreffs, Rotackerstrasse 47, bleibt in der Zone für öffentliche Bauten.
  • Das Grundstück Zentralstrasse 11 wird von der Wohnzone W1.6 in die Zone für öffentliche Bauten umgezont.
  • Das Grundstück Industriestrasse 50 a und 50 b wird von der Zone IG 6 in die Zone IG 8 mit Gestaltungsplanpflicht umgezont. Die Sonderbauvorschriften gemäss Ziffer 5.5 entfallen.
2. Kommunale Nutzungsplanung, Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum: Der Gestaltungsplan wird gemäss Antrag des Gemeinderates, jedoch mit folgenden Änderungen, festgesetzt:
  • Das Grundstück des Jugendtreffs, Rotackerstrasse 47, bildet nicht Bestandteil des Gestaltungsplans, weil es im Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten belassen wurde.
  • Ziffer 16, Abs. 2 ("Für die Wärmeversorgung dürfen keine fossilen Energieformen verwendeten werden") wird gestrichen.

Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gemeinderat Wallisellen

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Antrag_und_Weisung_Teilrevision_BZO.doc Download 1 Antrag_und_Weisung_Teilrevision_BZO.doc