| Aufgaben: | In der Regel finden in einem Jahr vier Gemeindeversammlungen statt: - eine im Frühjahr
- eine im Monat Juni: zur Behandlung kommt die Rechnung des Vorjahres
- eine im Herbst
- eine im Dezember: zur Beratung des Budgets und Festlegung des Steuerfusses.
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| Kompetenzen: | Zuständig ist die Gemeindeversammlung für: - Kredite in der Höhe von 200'000 Franken bis zu 4 Mio. Franken
- den Erlass wichtiger Verordnungen
- die Festsetzung der Ortsplanung
- Kauf und Verkauf von Grundeigentum zum Preis von mehr als 3 Mio. Franken
- den Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses und die Abnahme der Rechnungen
- den Entscheid über von den Stimmberechtigten eingereichte Initiativen.
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| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist für alle stimmberechtigten Personen der politischen Gemeinde Wallisellen. |