Grundsätze und Ziele der Politik für das Jahr 2012
Gemäss Art. 10, Abs. 2 der Gemeindeordnung legt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung jährlich einen Bericht über die Grundsätze und Ziele seiner Politik vor. Dargestellt sind bedeutende spezielle Ziele und Projekte ausserhalb der operativen und laufenden Geschäfte. Die Reihenfolge entspricht nicht einer Prioritätenordnung.
Die Reihenfolge der erwähnten Absichten entspricht der aktuellen Ressortgliederung. Dargestellt sind bedeutende spezielle Ziele und Projekte ausserhalb der operativen und laufenden Geschäfte.
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| GR_Ziele_2013.pdf (234.2 kB) |