| Urnenstandort |
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| Urnen Öffnungszeiten |
Ab 1.1.2008 gelten folgende neue Urnenöffnungszeiten: - Auf die Urne am Freitagabend 17.30 bis 18.30 Uhr beim Bahnhof wird verzichtet.
- Der Urnenstandort am Samstag von 12.00 bis 13.00 Uhr wird vom Bahnhof in das Gemeindehaus verlegt.
- Die bisherigen Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus werden beibehalten:
Samstag, 19.00 bis 20.00 Uhr Sonntag, 9:00 bis 10:00 Uhr - Ebenso wird der Urnenstandort in Rieden am Sonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr beibehalten.
Der Grund für die Änderungen ist die Realisierung des Projekts "MITTIM" mit dem neuen Bahnhofgebäude. |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.ch.ch/abstimmungen . Falls Sie zusätzliche Erläuterungen zu den eidgenössischen Vorlagen wünschen, verweisen wir Sie ebenfalls auf www.ch.ch/abstimmungen . |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Achtung – wichtiger Hinweis an die Stimmberechtigten Ab 1. Januar 2010 müssen infolge einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte alle Stimmrechtsausweise unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis neu auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig am Schalter im Gemeindehaus abgeben. Um Wartezeiten und Staus bei der Stimmabgabe zu vermeiden, bitten wir Sie, den Stimmrechtsausweis bereits zu unterschreiben, bevor Sie mit dem Stimmmaterial an die Urne gehen. Bei Fragen geben wir gerne unter der Telefonnummer 044 832 61 11 Auskunft. Ihr Wahlbüro |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Briefkasten Gemeindehaus werfen. Der Brief muss spätestens am Sonntag 10.00 Uhr beim Wahlbüro eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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| Kontakt |
praesidialabteilung@wallisellen.zh.ch |