Das Familienbüchlein dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand einer Familie. Die Ehegatten sind verpflichtet, ein Familienbüchlein zu beziehen. Ein unverheiratetes Elternteil kann auf Verlangen ein Familienbüchlein beziehen. Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar im Anschluss an die Ziviltrauung am Trauungsort ausgehändigt, sofern mindestens ein Ehegatte in der Schweiz Wohnsitz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Es dient ausserdem zur Vorlage für die kirchliche Trauung. Wenn das Familienbüchlein später oder auf Verlangen (bei unverheirateten Eltern) bezogen wird, so ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes(nicht Wohn- oder Trauungsort) zuständig. Zivilstandsamt ab 6.1.2003 in Dübendorf Ab 6. Januar 2003 ist das regionale Zivilstandsamt in Dübendorf für die Gemeinde Wallisellen zuständig. Alle Zivilstandsamt-Angelegenheiten wie Geburten, Ehevorbereitungen, Anerkennungen etc. sind neu im Stadthaus Dübendorf zu erledigen. Ebenso müssen alle Zivilstandsdokumente von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wallisellen dort angefordert werden. Es wird empfohlen, sich vor dem Besuch des Zivilstandsamtes Dübendorf telefonisch (044 801 67 11) oder per E-Mail zivilstandsamt@duebendorf.ch anzumelden. |